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   BGH, 01.07.2021 - I ZB 31/20   

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https://dejure.org/2021,22891
BGH, 01.07.2021 - I ZB 31/20 (https://dejure.org/2021,22891)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2021 - I ZB 31/20 (https://dejure.org/2021,22891)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2021 - I ZB 31/20 (https://dejure.org/2021,22891)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schutzfähigkeit des Designs einer Sattelunterseite für Fahrräder oder Motorräder als Neuheit und Eigenart; Sichtbarkeit des Designs in eingebautem Zustand des Bauelements

  • rewis.io

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen: Sichtbarkeit eines ein Muster verkörpernden Bauelements; bestimmungsgemäße Verwendung eines komplexen Erzeugnisses durch den Endbenutzer - ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 3 Abs. 3 und 4 der Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen (ABl. EG L 289 vom 28. Oktober 1998, S. 28) folgende ...

  • rechtsportal.de

    Schutzfähigkeit des Designs einer Sattelunterseite für Fahrräder oder Motorräder als Neuheit und Eigenart; Sichtbarkeit des Designs in eingebautem Zustand des Bauelements

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Designrecht: Sattelunterseite

  • datenbank.nwb.de

    Sattelunterseite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 1147
  • GRUR 2021, 1186
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuG, 03.10.2014 - T-39/13

    Cezar / OHMI - Poli-Eco (Insert) - Gemeinschaftsgeschmacksmuster -

    Auszug aus BGH, 01.07.2021 - I ZB 31/20
    Die Rechtsprechung des Gerichts der Europäischen Union, nach der rein hypothetische Verwendungsweisen außen vor bleiben, steht dem nicht entgegen (zu Art. 4 Abs. 2 GGV vgl. EuG, Urteil vom 3. Oktober 2014 - T-39/13, juris Rn. 28).
  • EuG, 20.01.2015 - T-615/13

    Aic / OHMI - ACV Manufacturing (Échangeurs de chaleur)

    Auszug aus BGH, 01.07.2021 - I ZB 31/20
    (3) Danach lässt sich der Richtlinie 98/71/EG nicht eindeutig entnehmen, ob für die Auslegung des Begriffs "bestimmungsgemäße Verwendung" des komplexen Erzeugnisses durch den Endbenutzer der vom Hersteller des Bauelements oder des komplexen Erzeugnisses intendierte Verwendungszweck oder die übliche Verwendung des komplexen Erzeugnisses durch den Endbenutzer maßgeblich ist (unklar insoweit zu Art. 4 Abs. 2 GGV auch EuG, Urteile vom 20. Januar 2015 - T-615/13, T-616/13 und T-617/13, BeckRS 2016, 80111, 80112 und 80113 Rn. 14 und 16 - Aic/HABM - ACV Manufacturing).
  • EuG, 20.01.2015 - T-616/13

    'Aic / OHMI - ACV Manufacturing (Inserts d''échangeur de chaleur)'

    Auszug aus BGH, 01.07.2021 - I ZB 31/20
    (3) Danach lässt sich der Richtlinie 98/71/EG nicht eindeutig entnehmen, ob für die Auslegung des Begriffs "bestimmungsgemäße Verwendung" des komplexen Erzeugnisses durch den Endbenutzer der vom Hersteller des Bauelements oder des komplexen Erzeugnisses intendierte Verwendungszweck oder die übliche Verwendung des komplexen Erzeugnisses durch den Endbenutzer maßgeblich ist (unklar insoweit zu Art. 4 Abs. 2 GGV auch EuG, Urteile vom 20. Januar 2015 - T-615/13, T-616/13 und T-617/13, BeckRS 2016, 80111, 80112 und 80113 Rn. 14 und 16 - Aic/HABM - ACV Manufacturing).
  • EuG, 20.01.2015 - T-617/13

    'Aic / OHMI - ACV Manufacturing (Inserts d''échangeur de chaleur)'

    Auszug aus BGH, 01.07.2021 - I ZB 31/20
    (3) Danach lässt sich der Richtlinie 98/71/EG nicht eindeutig entnehmen, ob für die Auslegung des Begriffs "bestimmungsgemäße Verwendung" des komplexen Erzeugnisses durch den Endbenutzer der vom Hersteller des Bauelements oder des komplexen Erzeugnisses intendierte Verwendungszweck oder die übliche Verwendung des komplexen Erzeugnisses durch den Endbenutzer maßgeblich ist (unklar insoweit zu Art. 4 Abs. 2 GGV auch EuG, Urteile vom 20. Januar 2015 - T-615/13, T-616/13 und T-617/13, BeckRS 2016, 80111, 80112 und 80113 Rn. 14 und 16 - Aic/HABM - ACV Manufacturing).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-397/16

    Acacia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

    Auszug aus BGH, 01.07.2021 - I ZB 31/20
    Mit der Wendung "Bauelemente eines komplexen Erzeugnisses" werden die verschiedenen Einzelteile bezeichnet, die zu einem komplexen industriellen oder handwerklichen Gegenstand zusammengebaut werden sollen und sich ersetzen lassen, so dass ein solcher Gegenstand auseinander- und wieder zusammengebaut werden kann, und deren Fehlen dazu führen würde, dass das komplexe Erzeugnis nicht bestimmungsgemäß verwendet werden kann (zu Art. 3 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster [nachfolgend: GGV] vgl. EuGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - C-397/16 und C-435/16, GRUR 2018, 284 Rn. 64 f. = WRP 2018, 308 - Acacia und D"Amato [Acacia/Porsche]); BGH, Beschluss vom 30. Januar 2020 - I ZR 1/19, GRUR 2020, 392 Rn. 18 = WRP 2020, 478 - Front kit).
  • BGH, 30.01.2020 - I ZR 1/19

    Front kit - Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über das

    Auszug aus BGH, 01.07.2021 - I ZB 31/20
    Mit der Wendung "Bauelemente eines komplexen Erzeugnisses" werden die verschiedenen Einzelteile bezeichnet, die zu einem komplexen industriellen oder handwerklichen Gegenstand zusammengebaut werden sollen und sich ersetzen lassen, so dass ein solcher Gegenstand auseinander- und wieder zusammengebaut werden kann, und deren Fehlen dazu führen würde, dass das komplexe Erzeugnis nicht bestimmungsgemäß verwendet werden kann (zu Art. 3 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster [nachfolgend: GGV] vgl. EuGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - C-397/16 und C-435/16, GRUR 2018, 284 Rn. 64 f. = WRP 2018, 308 - Acacia und D"Amato [Acacia/Porsche]); BGH, Beschluss vom 30. Januar 2020 - I ZR 1/19, GRUR 2020, 392 Rn. 18 = WRP 2020, 478 - Front kit).
  • BPatG, 27.02.2020 - 30 W (pat) 809/18

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Fahrradsattel" - zur Frage,

    Auszug aus BGH, 01.07.2021 - I ZB 31/20
    Auf die dagegen gerichtete Beschwerde der Antragstellerin hat das Bundespatentgericht das Design für nichtig erklärt (GRUR-RR 2020, 246).
  • EuGH, 08.10.2020 - C-476/19

    Combinova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollkodex der Union - Art. 124 Abs. 1

    Auszug aus BGH, 01.07.2021 - I ZB 31/20
    Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Textes des Unionsrechts voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. nur EuGH, Urteil vom 8. Oktober 2020 - C-476/19, juris Rn. 31 - Combinova).
  • BGH, 15.06.2023 - I ZB 31/20

    Sattelunterseite II

    Der Senat hat dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung von Art. 3 Abs. 3 und 4 der Richtlinie 98/71/EG über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt (BGH, Beschluss vom 1. Juli 2021 - I ZB 31/20, GRUR 2021, 1186 = WRP 2021, 1175 - Sattelunterseite I):.

    Mit der Wendung "Bauelemente eines komplexen Erzeugnisses" werden die verschiedenen Einzelteile bezeichnet, die zu einem komplexen industriellen oder handwerklichen Gegenstand zusammengebaut werden sollen und sich ersetzen lassen, so dass ein solcher Gegenstand auseinander- und wieder zusammengebaut werden kann, und deren Fehlen dazu führen würde, dass das komplexe Erzeugnis nicht bestimmungsgemäß verwendet werden kann (vgl. bereits BGH, GRUR 2021, 1186 [juris Rn. 9] - Sattelunterseite I, mwN; ebenso EuGH, GRUR 2023, 482 [juris Rn. 34] - Monz Handelsgesellschaft International unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - C-397/16 und C-435/16, GRUR 2018, 284 [juris Rn. 64 bis 66] = WRP 2018, 308 - Acacia und D'Amato [Acacia/Porsche]).

    Darüber hinaus soll sich der durch ein Design vermittelte Schutz nach Erwägungsgrund 12 Satz 1 der Richtlinie 98/71/EG nicht auf Merkmale eines Bauelements erstrecken, die unsichtbar sind, wenn das Bauelement eingebaut ist (vgl. bereits BGH, GRUR 2021, 1186 [juris Rn. 16] - Sattelunterseite I, mwN).

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